Kann man in einer offenen Beziehung fremdgehen?
Veröffentlicht in Paarbeziehung, Sex und Sexualität

Fremdgehen in offener Beziehung? Manche Paare, die für sich eine Öffnung ihrer bislang geschlossenen Beziehung beschließen, geben sich mitunter feste Regeln. Das gilt für hetero und queere Paare. Sie bestimmen genauerhin wie sie ihre offene Beziehung gestalten. Die Regeln sollen eine Art Gerüst sein, das Halt gibt und Orientierung – und in dessen Rahmen man einander vertraut. In einer Paarberatung etwa, möchten Partner*innen miteinander ihre Beziehungsöffnung besprechen und Regeln ausloten. Wieviel Freiheit und wieviel Verbindlichkeit soll es geben? Und
Welche Regeln könnte es geben? Wozu?
Regeln bestimmen zum Beispiel, dass gegenüber Dritten keine Gefühle im Spiel sein sollen – wie man also damit umgeht, wenn Liebesgefühle entstehen (von der*dem Partner*in ausgehend oder von der dritten Person, oder wechselseitig). Die Sorge ist vielleicht, dass dies dann in Konkurrenz zur eigentlichen Paar- und Liebesbeziehung des Paares stehen könnte, ein fremdverlieben und letztlich ein Loslösen aus der primären Partnerschaft erfolgt.
Oder noch etwas strenger: Man beschließt, dass man eine dritte Person nur einmal für Sex treffen darf. Nach diesem Date ist dann Schluß. Es gibt kein Wiedersehen. Man möchte so vielleicht verhindern, dass es eine Art von Beziehungsaufbau gibt.
Andere Regelungen sollen vielleicht eher einen intimen Lebensraum des Paares schützen, der wiederum definiert: Hie rein wir Paar, das gehört nur uns, das ist exklusiv. So wird dann vereinbart, keine Sexdates im partnerschaftlichen Schlafzimmer, in der partnerschaftlichen Wohnung zu haben.
Es gibt vielleicht auch so etwas, wie die Auflage, transparent über Sexdates im Außen zu sein. Man erzählt einander beispielsweise hinterher, was man erlebt hat. Dadurch soll, so erhofft man es sich, die*der Partner*in, die*der nicht dabei war, wieder integriert werden, als Mitwissende*r und Teil der Beziehung als Erzählgemeinschaft. Vielleicht geht es auch darum, dass das Erzählen und Berichten so etwas wie Augenhöhe herstellen soll und von der dritten Person abgrenzt. Über sie darf man einander erzählen, weil man Paar ist.
Eine Regelverletzung wäre sicherlich auch, wenn jemand gegen das vereinbarte Vetorecht des*der anderen insofern verstößt, als im Erlebensfall diesem keine Verbindlichkeit mehr zugestanden wird. Man will etwas umsetzen, das Sextdate haben, auch wenn ein*e Partner*in damit an ihre Grenzen kommt und deswegen Einspruch einlegt.
Fremdgehen in offener Beziehung – Das wird vielleicht als Fremdgehen wahrgenommen
Insofern man Regeln eigenmächtig und einseitig, zudem vielleicht auch heimlich übertritt, verschiebt oder bricht, ist dies im Erleben mancher Paare ein Problem. Nämlich dann, wenn man erlebt: Das ist ein Vertrauensbruch und es folgt ein Vertrauensverlust. Jemand ist dann fremdgegangen, war untreu, indem er*sie die einvernehmlich getroffene Verabredung gebrochen hat.
Ausblick und aufkommende Fragen nach Fremdgehen in offener Beziehung
Es taucht die Frage auf, ob man zueinander noch loyal ist. Ob es sozusagen angemessen ist, sich in der Beziehung sicher (miteinander) zu fühlen. Und auch, was man einander bedeutet. Darf man vertrauen oder sollte man (notgedrungen) kontrollieren? Ist man loyal zueinander und in vertrauensvoller Liebe zugewandt? Oder bedeutet Öffnung hier so etwas wie ein Weniger an Beziehung (im Innen)?
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine ärztliche Abklärung und Behandlung sowie keine Psychotherapie. Wenn dich das Thema berührt, wende dich gerne an eine Fachperson.
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